Vorsorgeauftrag in der Schweiz

Vorsorgeauftrag

Ein Vorsorgeauftrag hält fest, wer Sie vertreten soll, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder altersbedingten Einschränkungen urteilsunfähig werden. Damit bestimmen Sie frühzeitig selbst, wer persönliche, finanzielle und rechtliche Angelegenheiten für Sie regeln darf.

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die im Ernstfall für Sie handeln dürfen. Der Auftrag wird erst wirksam, wenn Sie urteilsunfähig sind und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) den Vorsorgeauftrag geprüft hat.

Ein Vorsorgeauftrag schafft Klarheit für Angehörige, Behörden und Institutionen. Er hilft sicherzustellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden und wichtige Entscheidungen von Personen getroffen werden, denen Sie vertrauen.

Formvorschriften

Damit ein Vorsorgeauftrag gültig ist, muss er eine der folgenden Formen erfüllen:

  • Der Vorsorgeauftrag wird vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben.
  • Oder der Vorsorgeauftrag wird öffentlich beurkundet, zum Beispiel durch ein Notariat.

Wichtig ist, dass der Vorsorgeauftrag klar formuliert ist. Die beauftragte Person, die Aufgabenbereiche und allfällige Ersatzpersonen sollten eindeutig bezeichnet werden.

Gesetzestexte: ZGB Art. 360 ff. – Der Vorsorgeauftrag

Inhalt eines Vorsorgeauftrags

Personensorge

Die Personensorge betrifft Fragen der persönlichen Betreuung und des Alltags. Dazu gehören zum Beispiel Unterstützung im täglichen Leben, Wohnsituation, Pflege, Betreuung und persönliche Wünsche.
Hier kann festgehalten werden, welche Werte, Gewohnheiten und Vorstellungen bei Entscheidungen berücksichtigt werden sollen.

Vermögenssorge

Die Vermögenssorge betrifft finanzielle Angelegenheiten. Die beauftragte Person kann zum Beispiel Rechnungen bezahlen, Bankgeschäfte erledigen, Versicherungen verwalten, Steuerangelegenheiten regeln oder sich um Immobilien kümmern.
Gerade bei finanziellen Fragen ist eine klare Formulierung wichtig, damit die beauftragte Person weiss, welche Aufgaben sie übernehmen darf.

Rechtsvertretung

Die Rechtsvertretung betrifft rechtliche Angelegenheiten. Die beauftragte Person kann Sie gegenüber Behörden, Versicherungen, Banken, Vermietern oder anderen Stellen vertreten, soweit dies im Vorsorgeauftrag vorgesehen ist.
Dazu können auch Verträge, Gesuche oder administrative Verfahren gehören.

Wen sollte man beauftragen?

Die beauftragte Person sollte zuverlässig, erreichbar und mit den Aufgaben einverstanden sein. Es ist sinnvoll, die gewünschte Person frühzeitig zu informieren und den Inhalt des Vorsorgeauftrags gemeinsam zu besprechen.

Zusätzlich kann eine Ersatzperson bestimmt werden. Diese übernimmt die Aufgabe, falls die zuerst genannte Person den Auftrag nicht annehmen kann oder will.

Aufbewahrung und Auffindbarkeit

Ein Vorsorgeauftrag nützt nur, wenn er im Ernstfall gefunden wird. Bewahren Sie ihn deshalb an einem sicheren, aber zugänglichen Ort auf. Informieren Sie die beauftragte Person darüber, wo das Dokument liegt.

Je nach Kanton kann der Vorsorgeauftrag auch bei einer Behörde oder Stelle hinterlegt werden. Der Hinterlegungsort kann zudem beim Zivilstandsamt registriert werden.

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung ergänzen sich. Die Patientenverfügung regelt vor allem medizinische Entscheidungen. Der Vorsorgeauftrag betrifft zusätzlich persönliche, finanzielle und rechtliche Angelegenheiten.

Es ist sinnvoll, beide Dokumente aufeinander abzustimmen und widersprüchliche Angaben zu vermeiden.

Vorlagen und Beratung

Vorlagen für einen Vorsorgeauftrag können eine hilfreiche Orientierung bieten. Trotzdem sollte der Inhalt zur persönlichen Situation passen. Bei komplexen Familienverhältnissen, Immobilien, Unternehmen oder grösserem Vermögen ist eine fachliche Beratung empfehlenswert.

Handschrift

Informationsbrochüren

Quelle

Dokument / Link

Bewertung

Vorlagen Vorsorgeauftrag

Quelle

Dokument / Link

Bewertung

Konsumentenschutz

Luzerner Kantonalbank

Fazit

Ein Vorsorgeauftrag sorgt dafür, dass im Ernstfall eine vertraute Person handeln kann. Er schafft Sicherheit, entlastet Angehörige und hilft, die eigenen Wünsche auch bei Urteilsunfähigkeit zu wahren. Wer den Vorsorgeauftrag rechtzeitig erstellt, behält möglichst viel Selbstbestimmung für schwierige Lebenssituationen.