Die Patientenverfügung: medizinische Wünsche festhalten
Eine Patientenverfügung hält fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie später nicht mehr selbst entscheiden können. Sie entlastet Angehörige und medizinisches Personal, weil Ihre Wünsche im Ernstfall klar dokumentiert sind.
Warum eine Patientenverfügung wichtig ist
Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie im Voraus, wie in medizinischen Situationen gehandelt werden soll, wenn Sie urteilsunfähig sind. Das kann zum Beispiel nach einem schweren Unfall, bei einer fortgeschrittenen Krankheit oder am Lebensende wichtig werden.
Die Patientenverfügung hilft Ärztinnen, Ärzten und Angehörigen, Entscheidungen in Ihrem Sinn zu treffen. Sie kann auch verhindern, dass nahe Personen unter grossem Druck über schwierige Behandlungen entscheiden müssen.
Rechtliche Grundlage in der Schweiz
In der Schweiz ist die Patientenverfügung im Zivilgesetzbuch geregelt. Eine urteilsfähige Person kann festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt. Zudem kann eine Person bezeichnet werden, die im Ernstfall mit dem Behandlungsteam spricht und Entscheidungen im Sinne der betroffenen Person trifft.
Damit eine Patientenverfügung gültig ist, muss sie schriftlich erstellt, datiert und unterschrieben werden. Eine notarielle Beglaubigung ist in der Regel nicht erforderlich.
Was in eine Patientenverfügung gehört
Eine Patientenverfügung sollte klar und verständlich formuliert sein. Wichtig sind insbesondere Angaben zu folgenden Punkten:
- gewünschte oder abgelehnte medizinische Behandlungen
- Reanimation, künstliche Beatmung oder Dialyse
- künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
- Schmerz- und Symptombehandlung
- palliative Betreuung
- persönliche Werte und Vorstellungen
- Vertrauensperson für medizinische Entscheidungen
- Ort, Datum und Unterschrift
Je konkreter die Angaben sind, desto besser kann die Patientenverfügung im Ernstfall angewendet werden.
Vertrauensperson bestimmen
In der Patientenverfügung kann eine Vertrauensperson bezeichnet werden. Diese Person spricht im Ernstfall mit Ärztinnen, Ärzten und Pflegefachpersonen und hilft, den dokumentierten Willen umzusetzen.
Die Vertrauensperson sollte gut erreichbar sein und Ihre Wünsche kennen. Es ist sinnvoll, diese Aufgabe vorher mit der betreffenden Person zu besprechen. Zusätzlich kann eine Ersatzperson genannt werden, falls die erste Person nicht erreichbar ist.
Medizinische Massnahmen festlegen
In einer Patientenverfügung können Sie festhalten, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Dazu gehören zum Beispiel lebensverlängernde Behandlungen, Wiederbelebung, künstliche Beatmung, künstliche Ernährung oder intensivmedizinische Massnahmen.
Ebenso wichtig sind Angaben zur Schmerzbehandlung und zur palliativen Betreuung. Viele Menschen möchten festhalten, dass Schmerzen, Atemnot, Angst oder andere belastende Symptome möglichst gut gelindert werden sollen.
Wann die Patientenverfügung angewendet wird
Die Patientenverfügung wird relevant, wenn Sie selbst nicht mehr urteilsfähig sind und medizinische Entscheidungen getroffen werden müssen. Das kann vorübergehend oder dauerhaft der Fall sein.
Typische Situationen sind schwere Unfälle, akute lebensbedrohliche Erkrankungen, fortgeschrittene Demenz, unheilbare Krankheiten oder die letzte Lebensphase. Die Verfügung sollte deshalb möglichst klar beschreiben, für welche Situationen sie gelten soll.
Patientenverfügung aufbewahren
Eine Patientenverfügung sollte leicht auffindbar sein. Bewahren Sie das Original an einem sicheren Ort auf und informieren Sie Ihre Vertrauensperson sowie nahestehende Angehörige darüber.
Zusätzlich kann eine Kopie bei der Hausärztin, beim Hausarzt oder bei der Vertrauensperson hinterlegt werden. Manche Organisationen bieten auch Karten oder Hinweise für das Portemonnaie an, damit im Notfall bekannt ist, dass eine Patientenverfügung besteht.
Patientenverfügung regelmässig prüfen
Eine Patientenverfügung sollte regelmässig überprüft werden. Besonders nach wichtigen Lebensereignissen ist eine Aktualisierung sinnvoll, zum Beispiel nach einer neuen Diagnose, einem Spitalaufenthalt, einer Änderung der familiären Situation oder wenn sich persönliche Werte und Wünsche verändern.
Auch wenn keine inhaltlichen Änderungen nötig sind, kann eine neue Datierung und Unterschrift zeigen, dass die Verfügung weiterhin dem aktuellen Willen entspricht.
Vorlagen und weiterführende Informationen
Für die Erstellung einer Patientenverfügung können Vorlagen hilfreich sein. Wichtig ist aber, die Vorlage sorgfältig auf die eigene Situation anzupassen. Allgemeine Formulierungen können im Ernstfall zu unklar sein.
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Vorlagen Patientenverfügung
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Persönliche Beratung
Bei einfachen Situationen kann eine gut ausgefüllte Vorlage ausreichen. Bei Unsicherheit, komplexen medizinischen Fragen oder schwierigen familiären Situationen ist eine persönliche Beratung sinnvoll.
Geeignete Anlaufstellen sind zum Beispiel die Hausärztin oder der Hausarzt, eine Fachstelle für Patientenverfügungen, Pro Senectute, das Schweizerische Rote Kreuz oder eine andere qualifizierte Beratungsstelle.
Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine persönliche medizinische oder rechtliche Beratung. Bei konkreten Fragen zur eigenen Situation sollte eine geeignete Fachperson beigezogen werden.
