Todesfall: Was tun

Todesfall

Wenn ein Mensch stirbt, stehen Angehörige oft unter grosser emotionaler Belastung. Gleichzeitig müssen wichtige Schritte rasch erledigt werden. Diese Übersicht zeigt, was bei einem Todesfall in der Schweiz zuerst zu tun ist, welche Stellen informiert werden müssen und welche Unterlagen hilfreich sind.

Die ersten Schritte

Zuerst sollte geklärt werden, wo und unter welchen Umständen die Person verstorben ist. Davon hängt ab, wer informiert werden muss.

Bei einem Todesfall zu Hause muss eine Ärztin, ein Arzt oder der Notfallarzt aufgeboten werden. Diese Person stellt den Tod fest und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Bei einem Todesfall im Spital, Pflegeheim oder Altersheim übernimmt die Institution meist die ersten Schritte.

Todesfall zu Hause

Wenn eine Person zu Hause verstorben ist:

  • Hausärztin, Hausarzt oder Notfallarzt kontaktieren
  • bei Unsicherheit Notruf 144 wählen
  • bei Unfall, Suizid oder unklarer Todesursache Polizei 117 informieren
  • ärztliche Todesbescheinigung ausstellen lassen
  • nahe Angehörige informieren
  • Bestattungsamt der Gemeinde kontaktieren
  • vorhandene Todesfallanordnungen suchen

Ohne ärztliche Todesbescheinigung können die weiteren amtlichen Schritte meist nicht erledigt werden.

Todesfall im Spital oder Heim

Bei einem Todesfall im Spital, Altersheim oder Pflegeheim unterstützt die Institution die Angehörigen meist bei den ersten Schritten. Sie stellt die nötigen medizinischen Unterlagen aus und meldet den Todesfall häufig an die zuständigen Stellen.

Angehörige müssen danach meistens mit dem Bestattungsamt oder der Gemeindeverwaltung Kontakt aufnehmen, um die Bestattung zu organisieren.

Todesfall melden

Ein Todesfall muss in der Schweiz innert kurzer Frist gemeldet werden. Viele Kantone und Gemeinden nennen eine Frist von zwei Tagen. Zuständig sind je nach Situation das Zivilstandsamt des Sterbeorts sowie das Bestattungsamt oder die Gemeindeverwaltung.

Häufig benötigte Unterlagen sind:

  • ärztliche Todesbescheinigung
  • Identitätskarte oder Pass
  • Familienbüchlein oder Familienausweis, falls vorhanden
  • Aufenthaltsbewilligung bei ausländischen Staatsangehörigen
  • Angaben zu Angehörigen
  • Todesfallanordnungen oder Bestattungswünsche

Bestattung organisieren

Nach der Meldung wird die Bestattung organisiert. Zuständig ist häufig das Bestattungsamt der Wohn- oder Sterbegemeinde. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein privates Bestattungsunternehmen beigezogen werden.

Zu klären sind insbesondere:

  • Erdbestattung oder Kremation
  • Ort und Zeitpunkt der Beisetzung
  • Trauerfeier oder Abschiedsfeier
  • Grabart oder Gemeinschaftsgrab
  • Todesanzeige oder Trauerkarte
  • Blumenschmuck, Musik und persönliche Wünsche
  • religiöse oder weltliche Begleitung

Falls eine Todesfallanordnung vorhanden ist, sollten die Wünsche der verstorbenen Person nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Wichtige Personen und Stellen informieren

Informieren Sie die wichtigsten Personen und Stellen möglichst geordnet. Es kann helfen, eine Liste zu erstellen und Aufgaben in der Familie aufzuteilen.

Je nach Situation sind zu informieren:

  • Angehörige und enge Freunde
  • Arbeitgeber oder ehemaliger Arbeitgeber
  • Vermieter oder Verwaltung
  • Krankenkasse und Versicherungen
  • AHV-Ausgleichskasse oder Pensionskasse
  • Bank oder PostFinance
  • Vereine, Kirchgemeinde oder Organisationen
  • Spitex, Mahlzeitendienst oder Betreuungsdienste
  • Telefon-, Internet- und Stromanbieter
  • Abonnemente und Mitgliedschaften

Viele Stellen verlangen später eine Kopie der Todesurkunde oder eine amtliche Bestätigung.

Wichtige Dokumente suchen

Nach dem Tod sollten wichtige Unterlagen möglichst rasch zusammengetragen werden:

  • Testament oder Erbvertrag
  • Todesfallanordnung
  • Vorsorgeauftrag
  • Patientenverfügung
  • Versicherungspolicen
  • Bankunterlagen
  • Mietvertrag oder Hypothekarunterlagen
  • Steuerunterlagen
  • Krankenkassenunterlagen
  • AHV- und Pensionskassenunterlagen
  • Liste digitaler Konten oder Passwörter, falls vorhanden

Ein Testament sollte nicht zu Hause behalten werden. Es muss je nach Kanton bei der zuständigen Behörde, beim Gericht oder beim Notariat eingereicht werden.

Wohnung, Haustiere und laufende Verpflichtungen

Neben den amtlichen Schritten gibt es praktische Aufgaben:

  • Haustiere versorgen
  • Wohnung, Briefkasten und Pflanzen betreuen
  • offene Rechnungen sammeln
  • Termine absagen
  • Spitex, Haushaltshilfe oder Mahlzeitendienst informieren
  • Schlüssel sichern
  • Medikamente und Lebensmittel prüfen

Bei einer Mietwohnung sollte die Verwaltung informiert und das weitere Vorgehen mit den Erbinnen und Erben abgestimmt werden.

Versicherungen, AHV und Pensionskasse

Nach dem Todesfall müssen Renten, Versicherungen und mögliche Hinterlassenenleistungen geprüft werden. Dazu gehören:

  • AHV-Hinterlassenenrenten
  • Pensionskassenleistungen
  • Lebensversicherungen
  • Unfallversicherung
  • Krankenkasse
  • Hausrat- und Haftpflichtversicherung
  • Autoversicherung

AHV, Pensionskasse und Versicherungen sollten möglichst zeitnah informiert werden.

Bankkonten und Finanzen

Banken sperren Konten nach Kenntnis eines Todesfalls oft teilweise oder vollständig, bis die erbberechtigten Personen feststehen. Rechnungen und Belege sollten deshalb sorgfältig gesammelt werden.

Sinnvoll ist:

  • Bank über den Todesfall informieren
  • keine unklaren Bezüge tätigen
  • Daueraufträge und Lastschriften prüfen
  • Rechnungen sammeln
  • Bestattungskosten dokumentieren
  • Erbschein oder Erbenbescheinigung abklären

Bei Unsicherheit sollte vor finanziellen Entscheidungen rechtlicher Rat eingeholt werden.

Testament und Erbschaft

Nach einem Todesfall muss geklärt werden, ob ein Testament oder Erbvertrag besteht. Falls ja, muss das Dokument bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Wichtige Fragen sind:

  • Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag?
  • Wer sind die gesetzlichen Erbinnen und Erben?
  • Wird ein Erbschein benötigt?
  • Gibt es Schulden?
  • Soll das Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden?
  • Gibt es eine Erbengemeinschaft?

Bei Schulden, Immobilien, Patchwork-Familien oder Konflikten ist fachliche Beratung sinnvoll.

Digitale Konten und Abos

Auch digitale Konten sollten geprüft werden. Dazu gehören:

  • E-Mail-Konten
  • Mobiltelefon und Cloud-Speicher
  • Online-Banking
  • Social Media
  • Streaming-Dienste
  • Online-Shops
  • digitale Fotos
  • Software-Abos
  • Webseiten oder Domains

Wenn keine Zugangsdaten oder Anordnungen vorhanden sind, sollte man sich an die jeweiligen Anbieter oder an eine Fachperson wenden.

Checkliste zum Ausdrucken

Damit in dieser belastenden Situation nichts Wichtiges vergessen geht, haben wir die wichtigsten Schritte nach einem Todesfall in einer Checkliste zum Ausdrucken zusammengefasst.

Checkliste zum Ausdrucken
Checkliste - auf Bild klicken um herunterzuladen.

Weiterführende Informationen

Nützliche Anlaufstellen sind:

  • Zivilstandsamt der Sterbegemeinde
  • Bestattungsamt der Gemeinde
  • Gemeinde- oder Stadtverwaltung
  • Pro Senectute
  • Notariat oder Erbschaftsamt
  • AHV-Ausgleichskasse
  • eigene Pensionskasse
  • Hausärztin oder Hausarzt

Hinweis

Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung für Angehörige in der Schweiz. Die Abläufe können je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich sein. Bei rechtlichen Fragen, Erbschaften, Schulden, Immobilien, unklaren  Familienverhältnissen oder gar Streit innerhalb der Familie sollte unbedingt eine geeignete Fachperson beigezogen werden.