Erben in der Schweiz: Erbrecht, Pflichtteile und Nachlass regeln
Erben ist ein Thema, mit dem sich viele Menschen erst spät beschäftigen. Dabei kann eine frühzeitige Nachlassplanung helfen, Angehörige zu entlasten, Streitigkeiten zu vermeiden und persönliche Wünsche klar festzuhalten.
In der Schweiz ist gesetzlich geregelt, wer erbt, wenn kein Testament und kein Erbvertrag vorhanden sind. Wer von dieser gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte, kann dies mit einem Testament oder einem Erbvertrag tun. Dabei müssen jedoch die gesetzlichen Pflichtteile beachtet werden.
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen des Schweizer Erbrechts. Dazu gehören gesetzliche Erbfolge, Pflichtteile und Möglichkeiten zur Absicherung des Ehepartners oder eingetragenen Partners.
Gesetzliche Erbfolge in der Schweiz
Wenn keine letztwillige Verfügung vorhanden ist, wird der Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Erbberechtigt sind in erster Linie der Ehegatte oder die eingetragene Partnerin beziehungsweise der eingetragene Partner sowie die Verwandten der verstorbenen Person.
Zur gesetzlichen Erbfolge gehören insbesondere:
- Ehegatte oder eingetragene Partnerin beziehungsweise eingetragener Partner
- Nachkommen, also Kinder, Enkelkinder und weitere direkte Nachkommen
- Eltern und deren Nachkommen, wenn keine eigenen Nachkommen vorhanden sind
- weitere Verwandte nach gesetzlicher Ordnung
Wenn keine gesetzlichen Erbinnen oder Erben vorhanden sind, fällt der Nachlass an das Gemeinwesen.
Wichtig: Konkubinatspartnerinnen und Konkubinatspartner haben ohne Testament oder Erbvertrag keinen gesetzlichen Erbanspruch. Wer eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner begünstigen möchte, sollte dies ausdrücklich regeln.
Testament und Erbvertrag
Mit einem Testament oder einem Erbvertrag kann die gesetzliche Erbfolge teilweise angepasst werden. So können bestimmte Personen stärker begünstigt, weitere Erben eingesetzt oder gemeinnützige Organisationen berücksichtigt werden.
Ein Testament kann insbesondere sinnvoll sein, wenn:
- der überlebende Ehepartner besser abgesichert werden soll
- Konkubinatspartnerinnen oder Konkubinatspartner berücksichtigt werden sollen
- bestimmte Vermögenswerte einzelnen Personen zugewiesen werden sollen
- Streitigkeiten unter den Erben vermieden werden sollen
- eine gemeinnützige Organisation begünstigt werden soll
Ein Erbvertrag geht noch weiter als ein Testament. Er wird gemeinsam mit den beteiligten Personen abgeschlossen und muss öffentlich beurkundet werden. Er kann sinnvoll sein, wenn verbindliche Regelungen innerhalb der Familie getroffen werden sollen.
Pflichtteile und freie Quote
Auch mit einem Testament oder Erbvertrag kann nicht immer völlig frei über den gesamten Nachlass verfügt werden. Bestimmte Erbinnen und Erben haben Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestanteil, den sogenannten Pflichtteil.
Pflichtteilsgeschützt sind insbesondere:
- Nachkommen
- Ehegatte oder eingetragene Partnerin beziehungsweise eingetragener Partner
Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Über den übrigen Teil des Nachlasses, die sogenannte freie Quote, kann im Testament oder Erbvertrag verfügt werden. Die freie Quote ist jener Teil des Nachlasses, über den Sie im Testament oder Erbvertrag frei verfügen können. Sie kann zum Beispiel an eine Lebenspartnerin, einen Lebenspartner, Freunde oder eine gemeinnützige Organisation gehen.
Da die Berechnung je nach Familiensituation unterschiedlich ist, empfiehlt sich bei komplexeren Verhältnissen eine Beratung durch ein Notariat, eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine andere Fachperson.
Absicherung des Ehepartners
Viele Ehepaare wünschen, dass der überlebende Ehepartner nach dem Tod des ersten Partners finanziell möglichst gut abgesichert ist. Dies ist besonders wichtig, wenn eine selbstbewohnte Liegenschaft vorhanden ist oder der überlebende Partner weiterhin im gemeinsamen Zuhause wohnen bleiben soll.
Eine bessere Absicherung kann je nach Situation durch verschiedene Instrumente erreicht werden:
- Testament
- Ehevertrag
- Erbvertrag
- Nutzniessungsrecht
- Wohnrecht
- Begünstigung im Rahmen der freien Quote
Ein Testament allein reicht nicht in jedem Fall aus. Bei verheirateten Paaren spielen auch das Güterrecht und der Güterstand eine wichtige Rolle. Ein Ehevertrag kann deshalb zusammen mit einem Testament oder Erbvertrag sinnvoll sein.
Selbstbewohnte Liegenschaft
Eine selbstbewohnte Liegenschaft kann im Erbfall besondere Fragen aufwerfen. Wenn mehrere Erben vorhanden sind, müssen Pflichtteile und Erbansprüche berücksichtigt werden. In ungünstigen Fällen kann dies dazu führen, dass eine Liegenschaft verkauft werden muss, um Erbansprüche auszuzahlen.
Wer möchte, dass der überlebende Ehepartner im Haus oder in der Wohnung bleiben kann, sollte dies frühzeitig planen. Mögliche Lösungen sind zum Beispiel ein Wohnrecht, ein Nutzniessungsrecht, ein Ehevertrag oder ein Erbvertrag.
Da solche Regelungen rechtlich und finanziell anspruchsvoll sein können, ist eine fachliche Beratung besonders empfehlenswert.
Erben im Konkubinat
Konkubinatspartnerinnen und Konkubinatspartner sind gesetzlich nicht automatisch erbberechtigt. Ohne Testament oder Erbvertrag gehen sie im Todesfall leer aus, sofern keine andere Regelung getroffen wurde.
Wer eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner absichern möchte, sollte deshalb frühzeitig prüfen, welche Möglichkeiten bestehen. Neben einem Testament oder Erbvertrag können auch Begünstigungen bei Versicherungen, Vorsorgelösungen oder Bankprodukten eine Rolle spielen.
Zu beachten sind dabei Pflichtteile, Steuern und kantonale Unterschiede.
Landwirtschaftliche Betriebe und besondere Vermögenswerte
Bei landwirtschaftlichen Betrieben, Familienunternehmen oder anderen besonderen Vermögenswerten kann die Nachlassplanung besonders anspruchsvoll sein. Ziel ist oft, den Betrieb weiterzuführen und gleichzeitig die übrigen Erbinnen und Erben fair zu behandeln.
In solchen Fällen sollten rechtliche, steuerliche und familiäre Fragen frühzeitig geklärt werden. Eine fachliche Beratung ist hier besonders wichtig.
Streit unter Erben vermeiden
Erbstreitigkeiten entstehen häufig, wenn Wünsche nicht klar festgehalten wurden oder Angehörige unterschiedliche Erwartungen haben. Eine frühzeitige Planung kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
Sinnvoll sind insbesondere:
- ein klar formuliertes Testament
- eine Übersicht über Vermögen, Schulden und wichtige Dokumente
- Gespräche mit nahestehenden Personen
- fachliche Beratung bei komplexen Familien- oder Vermögensverhältnissen
- regelmässige Überprüfung bestehender Dokumente
Wichtige Dokumente sollten an einem sicheren, aber auffindbaren Ort aufbewahrt werden. Eine Vertrauensperson sollte wissen, wo Testament, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und weitere Unterlagen zu finden sind.
Weiterführende Informationen
Für konkrete Fragen zum Erbrecht, zu Pflichtteilen, Testamenten, Erbverträgen oder zur Absicherung von Angehörigen sollten offizielle Stellen oder Fachpersonen beigezogen werden.
Hilfreich sind insbesondere:
- ch.ch: Informationen zur gesetzlichen Erbfolge in der Schweiz
- kantonale Notariate und Gerichte
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Erbrecht
- Steuerberatung bei grösserem Vermögen oder Liegenschaften
- Pro Senectute und weitere Beratungsstellen für ältere Menschen
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