Das Testament

Testament machen

Ein Testament hilft, den eigenen Nachlass nach persönlichen Wünschen zu regeln. In der Schweiz gelten dafür klare Formvorschriften. Wer ein Testament rechtzeitig und korrekt erstellt, kann Angehörige entlasten, Missverständnisse vermeiden und wichtige Entscheidungen verbindlich festhalten.

Warum ein Testament wichtig ist

Mit einem Testament legen Sie fest, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht jedoch nicht immer den persönlichen Vorstellungen.

Ein Testament kann besonders sinnvoll sein, wenn Sie bestimmte Personen besonders berücksichtigen möchten, einzelne Gegenstände zuweisen wollen oder klare Regelungen für Angehörige, Partnerinnen, Partner oder gemeinnützige Organisationen treffen möchten.

Gesetzliche Grundlagen in der Schweiz

In der Schweiz ist im Zivilgesetzbuch geregelt, welche Formen eines Testaments zulässig sind und welche Anforderungen erfüllt sein müssen. Wichtig ist vor allem, dass das Testament formal korrekt erstellt wird. Formfehler können dazu führen, dass ein Testament ganz oder teilweise ungültig ist.

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen finden sich im Schweizerischen Zivilgesetzbuch, insbesondere bei den Bestimmungen zu den letztwilligen Verfügungen.

Das eigenhändige Testament

Das eigenhändige Testament ist die einfachste und häufigste Form. Es muss vollständig von Hand geschrieben werden. Ausserdem braucht es ein Datum und die persönliche Unterschrift.

Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Testament genügt für diese Form nicht. Deshalb ist es wichtig, den gesamten Text handschriftlich zu verfassen.

Ein eigenhändiges Testament eignet sich vor allem für einfache Nachlassregelungen. Trotzdem sollte sorgfältig formuliert werden, damit später keine Unklarheiten entstehen.

Das öffentliche Testament

Das öffentliche Testament wird mit Unterstützung einer Urkundsperson erstellt, zum Beispiel durch ein Notariat. Zusätzlich sind Zeuginnen oder Zeugen beteiligt.

Diese Form ist besonders geeignet, wenn die Vermögensverhältnisse komplexer sind, wenn grössere Werte betroffen sind oder wenn spätere Streitigkeiten möglichst vermieden werden sollen.

Ein öffentliches Testament bietet mehr Sicherheit, weil die formellen Anforderungen durch eine Fachperson geprüft werden.

Das Nottestament

Ein Nottestament ist nur für aussergewöhnliche Situationen gedacht. Es kommt etwa in Betracht, wenn jemand wegen akuter Lebensgefahr oder besonderer Umstände kein ordentliches Testament mehr erstellen kann.

In solchen Fällen kann der letzte Wille mündlich gegenüber zwei Zeugen erklärt werden. Diese müssen den Willen festhalten und an die zuständige Stelle weiterleiten.

Ein Nottestament ist nur vorübergehend gültig. Sobald die Notsituation vorbei ist, sollte möglichst rasch ein ordentliches Testament erstellt werden.

Was in ein Testament gehört

Ein Testament sollte klar und verständlich formuliert sein. Wichtig sind insbesondere:

  • Name, Geburtsdatum und Wohnort der verfügenden Person
  • klare Bezeichnung als Testament oder letzter Wille
  • genaue Angaben zu begünstigten Personen oder Organisationen
  • Regelungen zu Vermögen, Gegenständen oder bestimmten Werten
  • Ort, Datum und Unterschrift

Je einfacher und eindeutiger die Formulierungen sind, desto geringer ist das Risiko von Missverständnissen.

Pflichtteile beachten

Auch mit einem Testament kann nicht völlig frei über den gesamten Nachlass verfügt werden. Bestimmte gesetzliche Erbinnen und Erben haben Anspruch auf einen Pflichtteil.

Deshalb sollte vor der Erstellung geprüft werden, welche Personen pflichtteilsgeschützt sind und wie gross der frei verfügbare Teil des Nachlasses ist. Bei Unsicherheit ist eine Beratung durch eine Fachperson empfehlenswert.

Testament sicher aufbewahren

Ein Testament sollte so aufbewahrt werden, dass es nach dem Tod gefunden wird und nicht verloren geht. Eine Möglichkeit ist die Hinterlegung bei einer zuständigen Amtsstelle, einem Notariat oder einer anderen geeigneten Stelle.

Wichtig ist auch, Angehörige oder Vertrauenspersonen darüber zu informieren, wo das Testament aufbewahrt wird. Der Inhalt muss dabei nicht zwingend offengelegt werden.

Tresor

Testament regelmässig prüfen

Ein Testament sollte von Zeit zu Zeit überprüft werden. Das gilt besonders nach wichtigen Lebensereignissen wie Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern, Tod nahestehender Personen, grösseren Vermögensveränderungen oder einem Umzug.

Wenn ein Testament geändert wird, sollte klar sein, welche frühere Version ersetzt wird. Alte Fassungen sollten nicht unkontrolliert weiterbestehen.

Vorlagen und weiterführende Informationen

Vorlagen können beim Einstieg helfen. Sie ersetzen jedoch keine rechtliche Beratung, besonders wenn mehrere Erbinnen und Erben, Immobilien, Unternehmen, grössere Vermögen oder internationale Bezüge betroffen sind.

Informationsbrochüren

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Notariate Zürich

Ärzte ohne Grenzen

Kinderspital Zürich

Testamentvorlagen

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Notariate Zürich

Persönliche Beratung

Bei einfachen Verhältnissen kann ein eigenhändiges Testament ausreichend sein. Bei komplexeren Situationen empfiehlt sich eine Beratung durch ein Notariat, eine Anwältin, einen Anwalt oder eine andere qualifizierte Fachperson.

Das gilt insbesondere bei Patchwork-Familien, Konkubinat, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, grösserem Vermögen oder wenn einzelne Personen besonders berücksichtigt oder ausgeschlossen werden sollen.

Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine persönliche Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte und die Prüfung eines konkreten Testaments sollte eine geeignete Fachperson beigezogen werden.