Erben

Erben

Einleitung

Erbschaften sind ein Thema, das oft unterschätzt wird – dabei betrifft es früher oder später fast jede Familie. Wer sich nicht rechtzeitig mit den rechtlichen und finanziellen Aspekten der Nachlassregelung auseinandersetzt, riskiert, dass die Hinterbliebenen in komplizierte Situationen geraten oder es zu unangenehmen Streitigkeiten innerhalb der Familie kommt. Ob es um die gerechte Verteilung von Vermögen geht oder um die Absicherung des Partners: Eine klar geregelte Erbschaft mit rechtssicherem Testament schafft Sicherheit und Klarheit. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig die Weichen zu stellen, um sowohl sich selbst als auch seine Liebsten vor unerwarteten Schwierigkeiten zu schützen.

Nachfolgend finden Sie Informationen zum Thema Erbrecht, Pflichtteile und Ihre Möglichkeiten, Ihre Errungenschaften Ihren Nachkommen und Liebsten nach Ihren Wünschen zukommen zu lassen

Grundlagen

Rechtliche Grundlagen des Schweizer Erbrechts

Das Schweizer Erbrecht ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt und legt fest, wie ein Nachlass im Todesfall verteilt wird. Grundsätzlich gibt es drei Hauptgruppen von Erben: die Nachkommen, die Eltern des Verstorbenen sowie deren Nachkommen, und die Grosseltern und deren Nachkommen. Der Ehepartner oder eingetragene Partner ist ebenfalls erbberechtigt und teilt den Nachlass mit den gesetzlichen Erben. Ein wichtiges Prinzip im Schweizer Erbrecht ist die sogenannte „Pflichtteilsgarantie“, die sicherstellt, dass bestimmte Erben (Nachkommen, Ehepartner und Eltern) einen Mindestanteil des Erbes erhalten. Dieser Pflichtteil kann nicht durch ein Testament umgangen werden. Wer dennoch individuelle Wünsche in Bezug auf seine Nachlassverteilung hat, sollte ein Testament oder einen Erbvertrag verfassen, um klar und rechtsverbindlich festzulegen, wie das Vermögen verteilt werden soll. Ohne eine solche Regelung wird der Nachlass gemäss den gesetzlichen Vorschriften aufgeteilt.

Sonderfall: Erben in der Landwirtschaft

Das Erbrecht in der Landwirtschaft stellt einen besonderen Fall dar. In der Schweiz gelten für landwirtschaftliche Betriebe spezielle Bestimmungen, um die Zersplitterung von landwirtschaftlichen Flächen zu verhindern und die Weiterführung des Betriebs zu sichern. Nach Artikel 621 des ZGB haben Nachkommen, die den Hof übernehmen möchten, ein Vorrecht auf den Betrieb, auch wenn andere Erben existieren. Der Erbe des landwirtschaftlichen Betriebs muss den anderen Erben einen Ausgleich zahlen, doch wird der Wert der Liegenschaft nicht nach dem Marktwert, sondern nach dem sogenannten Ertragswert berechnet. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass landwirtschaftliche Betriebe wirtschaftlich geführt werden können und nicht durch zu hohe Erbansprüche belastet werden. Allerdings kann dies innerhalb der Familie zu Spannungen führen, insbesondere wenn nicht alle Erben gleichbehandelt werden. Daher ist es besonders wichtig, bei landwirtschaftlichen Betrieben frühzeitig eine klare und faire Regelung zu finden, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden.

Absicherung des Ehepartners

Möglichkeiten zur Meistbegünstigung

Oft ist es der ausdrückliche Wunsch von Eheparen, dass beim Tod eines Partners der/die Überlebende soviel wie möglich des Vermögens erhält und dass das Vermögen erst beim Ableben des 2. Partners unter den anderen Erben aufgeteilt wird. Damit soll der überlebende Partner bestmöglich für den Rest des Lebens abgesichert werden (Meistbegünstigung). Wenn dies nicht vor dem Tod eines Partners geregelt wird, müssen die Erben einem Erbverzicht zustimmen, was insb. bei minderjährigen Erben kompliziert wird (z.B. via KESB). Daher macht es Sinn, entsprechende Vorbereitungen zur Absicherung des Ehepartners rechtzeitig vorzunehmen:

In der Schweiz kann die finanzielle Absicherung des Ehepartners im Todesfall durch ein Testament oder einen Ehevertrag individuell geregelt werden. Ein Testament ermöglicht es, den überlebenden Ehepartner über die gesetzliche Erbquote hinaus zu begünstigen, indem ihm zusätzliche Vermögenswerte oder Nutzniessungsrechte zugewiesen werden. Allerdings sind die Pflichtteile der Nachkommen zu beachten. Insb. bei selbstbewohnten Liegenschaften könnte das im schlimsten Fall zu einem Verkauf der Liegenschaft führen, um Pflichtteile zu begleichen. Daher sollten für solche Fälle über ein Testament hinaus entsprechende Vorbereitungen getroffen werden:

Ein Ehevertrag erlaubt es, innerhalb der gesetzlichen Grenzen den Güterstand anzupassen, beispielsweise durch die Wahl der Gütergemeinschaft oder eine modifizierte Errungenschaftsbeteiligung, um dem überlebenden Ehegatten mehr Vermögen zu überlassen. Ein solcher Ehevertrag muss jedoch von einem Notarabgeschlossen werden. In Kombination können beide Instrumente eine optimale Absicherung bieten, insbesondere wenn sie mit einem Erbverzichtsvertrag mit den Kindern ergänzt werden.