Der Vorsorgeauftrag
Grundlagen
Der Vorsorgeauftrag in der Schweiz ist ein rechtliches Instrument, das es ermöglicht, im Voraus festzulegen, wer die eigenen Angelegenheiten regeln soll, falls man aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr selbst dazu in der Lage ist. Mit dem Vorsorgeauftrag kann man eine Vertrauensperson bestimmen, die in Bereichen wie Finanzen, rechtlichen Angelegenheiten und der persönlichen Betreuung im eigenen Sinne handelt. Dieses Dokument bietet Sicherheit und gewährleistet, dass persönliche Interessen auch in schwierigen Lebenssituationen gewahrt bleiben.
Formvorschriften
Der Vorsorgeauftrag muss in der Schweiz entweder eigenhändig und handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein. Das Dokument muss klar datiert und unterschrieben sein. Im Falle der Urteilsunfähigkeit prüft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) den Vorsorgeauftrag, bevor die benannte Person ihre Aufgaben übernehmen kann.
Gesetzestexte: ZBG Art. 360 ff – Der Vorsorgeauftrag
Inhalt eines Vorsorgeauftrags
Ein Vorsorgeauftrag regelt umfassend, wer in verschiedenen Bereichen des Lebens handeln darf, wenn man selbst urteilsunfähig wird. Dazu gehören drei Hauptbereiche:
- Personensorge: In diesem Abschnitt legt man fest, wer sich um die persönliche Betreuung kümmern soll. Das umfasst Entscheidungen zu Pflege, medizinischer Versorgung, Wohnortwahl (z. B. ob man in einem Heim betreut werden möchte) und Unterstützung im Alltag. Es kann auch festgelegt werden, welche Wünsche und Werte bei der Betreuung berücksichtigt werden sollen, etwa in Bezug auf Lebensqualität oder Autonomie.
- Vermögenssorge: Hier wird geregelt, wer die finanziellen Angelegenheiten übernimmt. Diese Person verwaltet das Vermögen, bezahlt Rechnungen, führt Bankgeschäfte aus, verwaltet Immobilien und trifft Investitionsentscheidungen. Dabei sollte der Vorsorgeauftrag klare Anweisungen geben, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Rechtsvertretung: Der Vorsorgeauftrag kann auch eine Person zur Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten bestimmen. Diese Person handelt im Namen des Auftraggebers, schließt Verträge ab oder führt rechtliche Verfahren. Dies ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass juristische Pflichten und Rechte auch in der Urteilsunfähigkeit gewahrt bleiben.
Jede dieser Aufgabenbereiche kann derselben oder verschiedenen Personen übertragen werden, je nach Wunsch des Verfassers. Der Vorsorgeauftrag sollte so konkret wie möglich formuliert sein, damit die beauftragte Person klare Handlungsanweisungen erhält.
